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Vaterschaftstest 2012: Neue Richtlinie der GEKO setzt Anforderungen des GenDG um

Am 26.07.2012 ist die neue  Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG in Kraft getreten. Seit dem In-Kraft-Treten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) liegt die Richtlinienkompetenz bei der GEKO, die nun mit den aktualisierten Richtlinien die Anforderungen des neuen Gesetzes auch auf dieser Ebene umsetzt. Im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien aus dem Jahre 2002 ändern sich unter anderem folgende Vorschriften: Die Sicherheitsmaßnahmen bei der Identitätssicherung zur Probenentnahme sowie beim Probenversand wurden aktualisiert. Im Regelfall sind Entnahmen nur durch Sachverständige für Abstammungsbegutachtung oder … read more »

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